Freitag, 22. März 2013

Schritt für Schritt zum eigenen Kleingarten



Ein Kleingarten soll es sein, was muss ich beachten? Wie funktioniert das mit dem Pachten?

Ich kenne das selbst, als wir nach Leipzig gezogen sind und ich für meine Familie ein Rückzugsgebiet gesucht habe.
Ohne jetzt gleich jemanden die Motivation zu nehmen, aber wenn die Entscheidung einmal gefallen ist, sollte sich jeder darüber im klaren Sein, das ein Kleingarten nicht nur aus Grill, Liegestuhl oder Pool besteht. Es liegt zwar an jedem Selbst, wie aufwendig und pflegebedürftig der Garten angelegt wird, jedoch Arbeit gibt es immer.




Auswahl der Kleingartenanlage.

Hier beginnt nicht nur die Qual der Wahl, sondern auch leider oft die Selbstüberschätzung.
Viele denken ein Weg zum Garten in nur 20 Minuten mit dem PKW ist doch kein Problem. Das mag stimmen, nur stellen Sie sich mal vor sie haben nach der Arbeit lust, um etwas in der Parzelle zu tun, und müssen dieselbe Strecke durch den noch anhaltenden Berufsverkehr fahren? Hand auf Herz, viele entspannen dann doch lieber auf den Balkon.
Tipp von mir: je kürzer der Weg, desto eher fährt man auch „nur mal kurz“ hin. Das erhöht den Nutz- und Erholungseffekt enorm.
Wenn man sich nun in der näheren Umgebung auf den Weg macht, um sein neues Domizil zu finden, empfehle ich das Wochenende.
Warum?  Da sind die meisten Kleingärtner in ihren Parzellen und man lernt nicht nur den eventuellen perfekten Garten, sondern auch das Umfeld (die anderen Gartenfreunde) kennen. Das kann sonst zu einem Problem werden das viele Unterschätzen. Nicht nur der Garten, auch die Nachbarn sollten passen. Der Altersunterschied ist dabei meist kein Problem, gerade ältere Gartenfreunde freuen sich , wenn vor allem Familien mit Kindern als neue Nachbarn kommen. Ihnen sollte generell klar sein das bei einer Parzellengröße zwischen 200 und 400 m² man nie besonders weit weg ist vom Nachbarn und das nach allen Seiten.  Gartenfreunde sind  freundlich so kann man in einem ersten Gespräch am Zaun mit ein paar allgemeinen Fragen schnell klären, ob es passt oder nicht.



Am passenden Garten vorbei gegangen!

Gerade Neugärtner laufen auf der Suche oftmals an den Filetstücken einer Anlage vorbei, ohne es zu merken. Zuhause berichten Sie über einen Garten, indem das Unkraut 1 Meter stand und man doch lieber auf einen Garten hofft, der „Saatvorbereitet „ ist. Spätestens, wenn Sie diesen gefunden haben und 4 Wochen dort nicht waren, stellen sie fest nichts wächst so schnell so hoch wie die Pflanzen, die sie nicht gesät haben, sprich das Unkraut. Ich möchte damit sagen, bevor sie an einen Garten vorbeilaufen, der vielleicht nicht frisch gemäht ist, sollte man den Aufwand überblicken und auch den Verein ansprechen und um Unterstützung fragen. Mir ist derzeit kein Kleingartenverein bekannt, der in solchen Fällen Unterstützung verwehrt um Licht ins dunkle zu bringen.


Der Kleingarten steht fest.

Sie haben Ihren Garten gefunden und wollen nun tatkräftig loslegen. In der Regel gibt es einen Vorbesitzer, mit dem man ein Besichtigungstermin vereinbart, sollte das nicht klappen so hat der Verein meist den Schlüssel und dieser die entsprechenden Informationen über die Parzelle. Wichtig ist in der Regel ob Strom und Wasser anliegt, das spart Geld. Ein Glücksfall wenn man einen Verein, wie den KGV Leipzig Stünz e.V. findet der einen Brunnen besitzt und somit keine extra Trinkwasserkosten anfallen.
Wenn Ihnen nun alles soweit gefällt und man sich handelseinig geworden ist, sollte eins beachtet werden. Zu jeder Parzelle, die frei ist oder vom Vorbesitzer übergeben wird muss es ein sogenanntes Schätzprotokoll geben. Das bedeutet, dass hier der reelle Wert der Parzelle mit Laube, Pflanzen, Bäume usw. von einem unabhängigen Prüfer bestimmt wurde, dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein. Verkaufspreise fallen aber erfahrungsgemäß oft unter diesem Schätzwert aus. Hier noch ein Hinweis, der oftmals nicht beachtet wird. Ein Kleingartenverein verpachtet nur Land, nicht eventuelle Pflanzen, Bäume oder Gartenlauben. Für deren Instandhaltung ist jeder Kleingärtner selbst verantwortlich und der Verein kann bei Pachtende den Rückbau verlangen, wenn diese sich im baufälligen Zustand befindet.



Ein Kleingartenpachtvertrag wird abgeschlossen.

Sie haben den Garten ihrer Wahl gefunden, sind sich mit dem Vorbesitzer einig, dann folgt nun der nächste Schritt. Vereinbaren Sie mit dem Vorstand des Vereines einen Termin um den Pachtvertrag abzuschließen. Hier noch ein wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie an den Vorpächter keine Ablöse ohne den Pachtvertrag. Bei uns im KGV Leipzig Stünz e. V. werden jeweils beide Parteien, also der scheidende Pächter und der neue Gartenfreund zu einem Termin eingeladen. 

Wenn nun auch der Vorstand des Vereines der Meinung ist, dass Sie in den Kleingartenverein passen. Wird Ihnen der Pachtvertrag zum Lesen vorgelegt und Sie werden auf die grundlegenden Rechte und Pflichten hingewiesen. Diese erfindet nicht jeder Verein für sich selbst, es gilt einheitlich das Bundeskleingartengesetz und zusätzlich die Kleingartenordnung des Stadtverbandes der LeipzigerKleingärtner und die Satzung des Vereines. Es empfiehlt sich vorbereitet zu sein in diesem Gespräch, stellen Sie alle Fragen, die ihnen auf dem Herzen liegen. 
Die wichtigste Frage, die Sie stellen sollten, lautet: Was kostet der Kleingarten pro Jahr. Die Jahresgartenpacht errechnet sich aus einem einheitlich festgelegten Preis pro m²+ Mitgliedsbeitrag des Vereines+Grundversicherungen+Umlagen, die die Mitglieder des Vereines in einer Jahreshauptversammlung gemeinsam beschlossen haben. Meist werden diese Umlagengelder verwendet, um Projekte in dem Verein zu verwirklichen. Dazu kommt die Abrechnung des Stromverbrauches 1mal pro Jahr (den man aber selbst steuern kann). Da wir eine Brunnenanlage haben, fallen bei uns keine Trinkwasserkosten an und es gibt auch keine Wasseruhren. In anderen Vereinen sollten Sie auch hier nach den Kosten fragen. Fragen sie auch nach den Arbeitsstunden in denen alle Gartenfreunde den Verein pflegen.

Ein Pachtvertrag unterliegt dem BGB mit all seinen Vorgaben. Pachtverträge werden immer zeitlich unbefristet abgeschlossen und haben Kündigungsfristen, die Sie einhalten müssen.
Mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages erkennen Sie alle Rechte und Pflichten an, erhalten die Schlüssel und einige Unterlagen zum Nachlesen.

Dann haben Sie es geschafft.  ENDLICH KLEINGÄRTNER.


Noch ein kleiner Hinweis an alle Neukleingärtner. Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern und kann sich nur weiterentwickeln wenn alle Mitglieder des Vereines daran mitarbeiten. Kleingärtner sind eine liebenswerte Gemeinschaft, die Freundlich und Hilfsbereit dem Neugärtner zur Seite stehen.

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