Manche Kleingärtner unterliegen hier einem
verbreiteten Irrtum, wenn Sie glauben das der KGV in seiner Form dem SLK
untersteht, dieser weisungsbefugt ist oder sogar getroffene Endscheidungen
rückgängig machen kann.
Ein KGV (Kleingärtnerverein) ist
in seiner Rechtsform ein "eingetragener Verein".
Dieser handelt als juristisch und
finanziell unabhängiger Verein eigenständig. Eine Weisungsbefugnis durch
dritte, dazu gehört auch der SLK oder LSK besteht nicht.
Verwaltet und
geführt wird der Verein durch einen ordnungsgemäß gewählten Vorstand (§ 2 Abs.
1 BGB). Der Vorstand vertritt den KGV gerichtlich und
außergerichtlich und übt die Geschäftsführung aus. Damit ist jede Tätigkeit für
die Funktionstüchtigkeit, den Erhalt, die Entwicklung und den Schutz des KGV
und seiner KGA gemeint, d.h. die Erfüllung all jener Pflichten des KGV, die
sich für ihn aus Gesetz, Vereinssatzung, Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
seiner Mitgliedschaft im SLK usw. ergeben.
Kann der SLK eine
Vorstandsentscheidung zurücknehmen, abändern oder sogar eigene Endscheidungen
in einem KGV treffen?
Antwort: Nein das ist nicht möglich, aufgrund der
rechtlichen Eigenständigkeit.
Kann ich mich beim SLK über
meinen Vorstand oder eine seiner Endscheidungen beschweren?
Antwort: Nein, dafür ist der SLK nicht zuständig.
Warum schickt mich der SLK weg,
wenn ich als Kleingärtner mit meinen Problemen zu ihm komme?
Antwort: Für Probleme und Sorgen ist der
Vorstand des Vereines zuständig, nicht der SLK.
Um an der Stelle noch einen Irrtum aufzuklären, der SLK „Stadtverband der Leipziger Kleingärtner“ ist
ebenfalls in seiner Rechtsform ein „eingetragener Verein“. Der Vorstand des SLK
besteht aus gewählten Mitgliedern.
Die KGA / KGV der SLK sowie der LSK bilden einen Verbund der
sich um Dinge kümmert die die Zukunft und die Tradition des Kleingärtnerwesens als
Ganzes betreffen.
Wer Mitglied in einem Verein wird erkennt mit seiner Unterschrift
nicht nur die Rechte sondern auch die
Pflichten dieses Vereines an. Ein KGV und seine Mitglieder unterliegen dem BKleingG, BGB und
auch dem StGB, für dessen Einhaltung und
Durchsetzung der Vorstand verantwortlich ist.
In eigener Sache möchte ich hier noch hinzufügen.
Ein Kleingartenverein ist kein rechtsfreier Raum und gerade
wo viele Menschen zusammen sind, kann es auch schon mal zu Problemen kommen. Lösungen
für fast jede Art von Problemen werden am schnellsten gefunden, wenn man
miteinander redet. Fronten schaffen durch überstürztes Verhalten, durch das
umgehen klarer Gesetzgebungen erreichen meist das Gegenteil. Oftmals werden
dadurch erst Situationen geschaffen die
ernsthafter sind als das ursprüngliche Problem selbst.
Gerd
Oswald
2.Vorsitzender
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