So hieß es vorab in verschiedenen Medienbeiträgen, dass neben Landwirten zukünftig auch Haus- und Kleingärtner nur noch lizensiertes Saatgut verwenden dürfen und der Tausch von nachgebautem Saatgut untereinander rechtswidrig sei.
Die EU-Kommission wies daraufhin Regulierungspläne für den Hobbygärtner zurück. Wie das Papier nun bestätigt, sollen die neuen Regeln ausschließlich für professionelle Akteure, die pflanzliches Saatgut erzeugen, gelten.
Trotzdem sieht der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) die Entwicklung mit Sorge. Kleingärtner, die Sämereien im Fachhandel erwerben, sind betroffen, denn der darf für den Privatgebrauch nur Samen verkaufen, der ein teures Zulassungsverfahren hinter sich hat.
Viele kleine Saatguthersteller können sich die Lizensierung nicht mehr leisten. Damit kann es für Hobbygärtner, die ihr Saat- und Pflanzgut von Klein- und Kleinsterzeugern oder auf Pflanzenmärkten und Raritätenbörsen beziehen, zukünftig schwieriger werden, alte und rare oder regionale Pflanzensorten zu erwerben.
Als Folge dieser Regelungen wird der Markt zunehmend von wenigen großen Herstellern dominiert. Das wirkt sich nicht nur auf die Saatgutpreise aus, sondern schränkt zudem die Vielfalt ein. Den Markt dominieren immer mehr Hybrid-Sorten, die sich nicht weitervermehren lassen.
„Erhaltung durch Nutzung" ist der wichtigste Beitrag der Gartenfreunde zur Bewahrung der Kulturpflanzenvielfalt. Deshalb appellierte der BDG mit einem Positionspapier an die Bundesregierung und alle politischen Akteure, sich dafür einzusetzen, den Marktzugang für Saat- und Vermehrungsgut sowohl von Obst und Gemüse als auch von alten landwirtschaftlichen Sorten weiter zu entbürokratisieren.
(Quelle: Thomas Wagner - Wissenschaftlicher Mitarbeiter BDG)
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